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Gelten erst durch die Bescheinigung der zuständigen Stelle die erforderlichen Strahlenschutzkenntnisse (Fachkunde) als erworben?

Unterweisung zusammen. Erst nach Vorlage und Prüfung dieser Bestandteile kann die Bescheinigung ausgestellt werden. Daher ergibt sich, dass die Kursteilnahme allein nicht ausreichend ist.In der Vergangenheit ist es durchaus vorgekommen, dass eine Bescheinigung der Kenntnisse im Strahlenschutz nicht angefordert worden ist und seitens der Behörde nicht bemängelt wurde. Hier gilt der Rat ...

Stand: 04.11.2020

Dialog: 43320