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Welche Möglichkeiten habe ich zur Wiedererlangung der Fachkunde im Strahlenschutz, wenn die Frist zur Erneuerung meiner Strahlenschutzfachkunde abgelaufen ist?

(§ 50 StrlSchV). Dies kann sie jedoch im Einzelfall bereits aufgrund einer fehlenden Aktualisierung tun. In Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Stelle für den medizinischen Bereich die jeweilige Heilberufskammer und für den technischen Bereich das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.Eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Aktualisierung stellt in jedem Fall ...

Stand: 31.07.2019

Dialog: 19632