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Welche Möglichkeiten habe ich zur Wiedererlangung der Fachkunde im Strahlenschutz, wenn die Frist zur Erneuerung meiner Strahlenschutzfachkunde abgelaufen ist?

Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz ist gemäß § 48 StrlSchV mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. Dies erfolgt in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs. Wird ein solcher Kurs nicht oder nicht rechtzeitig besucht, verlieren die Betroffenen die Fachkunde nicht automatisch. Für den Verlust hat die zuständige Stelle die Fachkunde aktiv zu widerrufen ( ...

Stand: 31.07.2019

Dialog: 19632