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Muss der Stellvertreter eines Strahlenschutzbeauftragten über die gleiche Ausbildung (Lehrgang nach Strahlenschutzverordnung) verfügen wie der Strahlenschutzbeauftragte selbst?

zeitlich und örtlich möglich und Bestandteil der schriftlichen Bestellung sein.Die bestellten Strahlenschutzbeauftragten sind mit den erforderlichen Unterlagen (Fachkundebescheinigung, ggfs. Aktualisierungsnachweise und schriftliche Bestellung) der zuständigen Behörde (in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, Dezernat 55 - Strahlenschutz) schriftlich mitzuteilen (§ 70 Abs. 4 StrlSchG). ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 8151