Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wie sind die persönlichen Haftungsbedingungen für einen Strahlenschutzbeauftragten im Rahmen seiner Tätigkeit?

Dem nach § 70 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bestellten Strahlenschutzbeauftragten obliegen Pflichten gemäß §§ 71, 72 StrlSchG und § 43 StrlSchV.Es ist jedoch zu beachten, dass der Strahlenschutzverantwortliche auch im Falle der Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten für die Einhaltung der Pflichten, die ihm (dem Strahlenschutzverantwortlichen) durch die Rechtsvorschriften im Strahlenschutz ...

Stand: 26.07.2019

Dialog: 13404