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Müssen Mitarbeiter, die ihre Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert haben, im gleichen Jahr an der vorgeschriebenen jährlichen Unterweisung nach § 63 StrlSchV teilnehmen?

Grundsätzlich hebt die Vorschrift des § 48 StrlSchV (Aktualisierung der Fachkunde mindestens alle 5 Jahre) nicht die Vorschrift des § 63 StrlSchV (Unterweisung) auf. Daher lautet die Antwort auf die Frage, dass auch in dem Jahr an der vorgeschriebenen Unterweisung teilgenommen werden muss, in dem auch die Fachkunde aktualisiert wurde.Im Gegensatz zu den Themen, die bei der Aktualisierung ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 28214