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Muss der Stellvertreter eines Strahlenschutzbeauftragten über die gleiche Ausbildung (Lehrgang nach Strahlenschutzverordnung) verfügen wie der Strahlenschutzbeauftragte selbst?

Bei Tätigkeiten, die unter das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) fallen (bspw. Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), sind in der Regel zur Leitung, Beaufsichtigung und eigenverantwortlichen Durchführung Personen erforderlich, die eine für den jeweiligen Anwendungsbereich erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben.Die Fachkunde wird in der Regel ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 8151