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Wer ist verantwortlich für die Einteilung in Kategorie A/B-Personen nach § 71 StrlSchV? (früher: § 31 RöV)

an einen Strahlenschutzbeauftragten übertragen. Dies ist auch gängige Praxis. Die Einteilung muss nach Art der Arbeitsplätze erfolgen und kann nicht verallgemeinert werden. Relativ hohe Dosiswerte können z. B. bei folgenden radiologischen Maßnahmen auftreten: Interventionen, Angiographien, Herzkatheteruntersuchungen, urologische und neuroradiologische Durchleuchtungen, intraoperative Durchleuchtungen im OP.Sollte man ...

Stand: 19.03.2020

Dialog: 7299