Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 21 bis 21 von 21 Treffern

Betrifft: Genehmigung nach § 25 StrlSchG - Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen.

Das Unternehmen B benötigt eine Genehmigung nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Das Unternehmen B ist eine eigenständige juristische Person und wird in eigener Verantwortung im Kontrollbereich des Unternehmens A tätig.Somit ist die Voraussetzunng des § 25 StrlSchG gegeben und zutreffend. Die von Unternehmen B überlassenen und somit beschäftigten Personen werden in einer für Unternehmen B fr ...

Stand: 24.03.2021

Dialog: 43483

Ergebnisseiten:
«12