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Muss der Strahlenschutzverantwortliche ein interner Mitarbeiter / Führungskraft sein?

oder sind bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so ist der zuständigen Behörde (in NRW die Bezirksregierungen) im Verfahren mitzuteilen, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. Das bedeutet, dass Sie keiner externen Person die Aufgaben als Strahlenschutzverantwortliche übertragen dürfen und der in der Frage angesprochene Passus ...

Stand: 20.11.2017

Dialog: 13874