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Was ist beim Einsatz von Beschäftigten deutscher Unternehmen im Ausland zu beachten, wenn diese dort in Strahlenschutzbereichen tätig werden?

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) gehen auf die Richtline 2013/59/EURATOM zurück, deswegen gelten die strahlenschutzrechtlichen Bestimmungen des StrlSchG und StrlSchV für Beschäftigte deutscher Unternehmen in allen Staaten der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Mitglied der EURATOM sind alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU ...

Stand: 04.10.2024

Dialog: 22958