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Dürfen Strahlenschutzbeauftragte ihre Pflichten, zu denen sie persönlich bestellt sind, z. B. das Einsammeln von Dosimetern, an Personal aus der Pflege delegieren?

Gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) hat der Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen, dass an Personen, die sich in einem Strahlenschutzbereich aufhalten, die Körperdosis nach Maßgabe des § 65 Abs. 1 StrlSchV ermittelt wird (Dosimetrie). Der Strahlenschutzbeauftragte hat gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV für die Einhaltung ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 18157