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Darf ein medizinisch-technischer Röntgenassistent in der medizinischen Röntgendiagnostik stellvertretender Strahlenschutzbeauftrager sein?

Eine medizinisch-technische Röntgenassistentin/ein medizinisch-technischer Röntgenassistent darf bei der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen nicht die Aufgaben als stellvertretende/r Strahlenschutzbeauftragte/r wahrnehmen.Wer eine Röntgeneinrichtung betreibt, bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) eine Genehmigung. In vielen Fällen reicht auch eine Anzeige nach § 19 ...

Stand: 18.09.2019

Dialog: 2551