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Wer darf die Beschäftigten nach der Strahlenschutzverordnung unterweisen?

der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wird die Pflicht zur Unterweisung über den Strahlenschutzverantwortlichen hinaus auch auf den Strahlenschutzbeauftragten (§§ 43, 63 StrlSchV) übertragen.Grundsätzlich dürfen Unterweisungen nur von Personen durchgeführt werden, die spezifische Kenntnisse über Unfall- und Gesundheitsgefahren haben, denen die Beschäftigten bei der jeweiligen Tätigkeit ausgesetzt sind. Darüber hinaus ...

Stand: 13.08.2024

Dialog: 42475