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Muss ein Strahlenschutzbeauftragter (intern bzw. extern) zwingend mit Weisungsbefugnissen ausgestattet werden?

Eine  allgemeines, umfassendes Weisungsbefugnisrecht hat der Strahlenschutzbeauftragte nicht, außer es wird ihm in seiner Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten vom Strahlenschutzverantwortlichen (Genehmigungsinhaber) eingeräumt (§ 31 Abs. 2 StrlSchV). Dem Strahlenschutzbeauftragten obliegen die ihm durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)* auferlegten Pflichten, nur im Rahmen seiner Befug ...

Stand: 17.10.2017

Dialog: 30526