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Ist in Abwesenheit des Strahlenschutzveranwortlichen ein Betrieb einer Röntgeneinrichtung ohne Strahlenschutzbeauftragten möglich?

Festlegungen zu Anwesenheitspflichten bzw. Erreichbarkeiten von Strahlenschutzverantwortlichen bzw. -beauftragten werden in der Regel von den zuständigen Genehmigungs- bzw. Aufsichtsbehörden getroffen. Diese können die tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls am besten bewerten und erforderlichenfalls konkrete Vorgaben bspw. in Form von Auflagen in Genehmigungsbescheiden machen. Unterstützend wirken ...

Stand: 07.10.2019

Dialog: 2629