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Gilt die Genehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen eines Unternehmens auch für Drittfirmen auf dem Werksgelände?

Nein, die Umgangsgenehmigung hat für Drittfirmen keine Gültigkeit! Sie gilt nur für die natürliche oder juristische Person, die im zugehörigen Genehmigungsbescheid als Strahlenschutzverantwortliche aufgeführt ist. Des Weiteren gilt sie auch nur für die Umgangsorte und radioaktiven Stoffe, die im jeweiligen Genehmigungsbescheid explizit genannt werden.Würde eine andere Firma, hier Drittfirma ...

Stand: 21.10.2019

Dialog: 5175