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Gelten die alten Fachkundegruppen nach RöV und StrahlenschutzVO auch noch nach Inkrafttreten der neuen StrahlenschutzVO weiter?

Ja, die alten Fachkundegruppen gelten weiter. Bei der Aktualisierung sind die gleichen Fachkundegruppen auszuwählen.Eine vor dem 31. Dezember 2018 erteilte Fachkundebescheinigung gilt als Bescheinigung nach § 47 Absatz 1 Satz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) fort (s. a. § 189 Abs. 1 StrlSchV).Die erteilten Bescheinigungen und anerkannten Aktualisierungskurse basieren auf den Fachkunde-Richtli ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 42853