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Ist in Abwesenheit des Strahlenschutzveranwortlichen ein Betrieb einer Röntgeneinrichtung ohne Strahlenschutzbeauftragten möglich?

ist dann nicht erforderlich.Ist seitens der zuständigen Behörde keine Festlegung zu Anwesenheits- bzw. Erreichbarkeitsregelungen getroffen worden, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass der fachkundige Strahlenschutzverantwortliche bzw. der von ihm bestellte Strahlenschutzbeauftragte bspw. beim Betrieb einer Röntgeneinrichtung nicht (mehr) anwesend bzw. erreichbar sein muss. Vielen Pflichten ...

Stand: 07.10.2019

Dialog: 2629