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Muss der Strahlenschutzverantwortliche ein interner Mitarbeiter / Führungskraft sein?

Eine Röntgeneinrichtung darf ohne durchgeführtes Anzeige- oder Genehmigungsverfahren nicht betrieben werden. Für die Inbetriebnahme/Nutzung einer Röntgeneinrichtung gilt grundsätzlich die Röntgenverordnung (RöV), hier ist in §§ 13 bis 15 RöV geregelt:Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer einer Genehmigung nach § 3 oder § 5 bedarf, oder eine Anzeige nach § 4 RöV zu erstatten hat. Strahlenschutzve ...

Stand: 20.11.2017

Dialog: 13874