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Wie muß ich vorgehen, wenn ich Strahlenschutzbeauftragter bei uns im Institut werden möchte? Fachkunde liegt vor.

Soweit es für die Gewährleistung des Strahlenschutzes bei einer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung notwendig ist, hat der Strahlenschutzverantwortliche (z. B. Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Institutsleiter) für die Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeit Strahlenschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen. Die gesetzliche Grundlage ist § 70 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG ...

Stand: 27.01.2020

Dialog: 5960