Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Wer überwacht, ob veraltete Röntgen- und Strahlungsgeräte in Tierhaltungseinrichtungen eine Gefahr für die Tiere darstellen?

Röntgeneinrichtungen sind vor der Inbetriebnahme und anschließend alle 5 Jahre einer Sachverständigenprüfung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen zu unterziehen. Der Betrieb der Röntgeneinrichtung ist nur in dem vom Sachverständigen überprüften und im Prüfbericht aufgeführten Röntgenraum zulässig. Ausnahmen hiervon regelt Ihre zuständige Behörde. Über die Übereinstimmung mit geltende ...

Stand: 21.10.2019

Dialog: 3931