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Ist es aufgrund der neuen Strahlenschutzgesetzgebung notwendig, bestehende Abgrenzungsverträge neu abzuschließen?

Bestehende Abgrenzungsverträge sind wegen der neuen Rechtslage nicht pauschal hinfällig und müssen daher nicht zwingend neu abgeschlossen werden. Ein Vertrag ist jedoch zu ändern oder neu abzuschließen, wenn einzelne Passagen dieses Vertrags der geltenden Rechtslage widersprechen oder wesentliche gesetzliche Vorgaben nicht berücksichtigt wurden.Sofern sich aus dem Sinnzusammenhang ableiten lässt, ...

Stand: 11.11.2020

Dialog: 43332