Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Benötigt eine allein beauftragte Bau-ARGE eine eigenständige Genehmigung nach § 25 StrlSchG oder kann sie sich insofern auf die Genehmigung der Mitgliedsunternehmen der ARGE berufen?

Die ARGE ist i.d.R. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dadurch bedingt ist unsere Rechtsauffassung zunächst so, dass jedes Einzelunternehmen als Strahlenschutzverantwortlicher Auftritt und somit auch eine eigene Strahlenschutzorganisation haben muss. D. h.jedes Mitgliedsunternehmen, dass in einem fremden Kontrollbereich arbeiten möchte, muss im Besitz einer Genehmigung nach § 25 Strahlen ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42779