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Beauftragte für den Strahlenschutz in Schulen

. des Genehmigungsbescheides oder der Bauartzulassungen sowie die etwaigen von der zuständigen Behörde erlassenen Anordnungen oder Auflagen,bei Gefahr für Mensch und Umwelt unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr zu treffen,die unverzügliche Mitteilung aller Mängel, die den Strahlenschutz beeinträchtigen an den Strahlenschutzverantwortlichen /-bevollmächtigten und Vorschläge zu deren Behebungdie ...

Stand: 18.09.2019

Dialog: 719