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Muss im Krankenhaus jeder Fachbereich seinen eigenen Strahlenschutzbeauftragten haben?

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sieht in § 70 Abs. 1 StrlSchG vor, dass der Strahlenschutzverantwortliche die für die Leitung und Beaufsichtigung einer Tätigkeit (z. B. des Betriebes von Röntgeneinrichtungen) erforderliche Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen hat. Die erforderliche Anzahl ist im Gesetz nicht näher definiert, so dass grundsätzlich die Bestellung eines ...

Stand: 04.11.2019

Dialog: 4589