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Wird die Strahlenschutzverordnung auch bei Sammlern von radioaktiven Mineralien angewendet?

im Sinne des § 5 Nr. 22 StrlSchG. Sie sind aber keine radioaktiven Stoffe, für die nach dem Strahlenschutzgesetz ein Erlaubnisvorbehalt für Tätigkeiten mit ihnen besteht. Eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG ist somit nicht erforderlich.Trotzdem finden bei Tätigkeiten, die mit natürlich vorkommendem radioaktivem Material verbunden sind und die zu Expositionen von Einzelpersonen ...

Stand: 26.09.2019

Dialog: 12369

Fragen zum Strahlenschutz in einem Biotech-Unternehmen

1. Ist das Arbeiten unterhalb der Freigrenze anzeigepflichtig, auch wenn es nicht genehmigungspflichtig ist? Entweder ist der Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) genehmigungspflichtig oder der Umgang ist nach § 5 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsfrei. Das Strahlenschutzrecht kennt in diesem Sinne keine Anzeigepflicht ...

Stand: 19.03.2020

Dialog: 7832

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