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Darf ein medizinisch-technischer Röntgenassistent in der medizinischen Röntgendiagnostik stellvertretender Strahlenschutzbeauftrager sein?

. a. die zusätzliche Voraussetzung nach § 14 Abs. 1 Nr. StrlSchG zu erfüllen, wonach der Betreiber selbst oder der von ihm bestellte Strahlenschutzbeauftragte als Arzt approbiert oder ihm die vorübergehende Ausübung des ärztlichen Berufs erlaubt sein muss.Somit kann zum Strahlenschutzbeauftragten bei der Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen nur eine Person bestellt werden, die neben der erforderlichen ...

Stand: 18.09.2019

Dialog: 2551