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Welche Freigrenze gilt beim Abtransport von radioaktiven Abfällen durch einen Entsorger?

ist genehmigungsfrei, wenn die Kriterien der Anlage 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erfüllt sind.Somit ist ein Umgang mit radioaktiven Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Bq) StrlSchV nicht überschreitet, genehmigungsfrei. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, ist ein Umgang mit radioaktiven Stoffen trotzdem genehmigungsfrei, wenn deren spezifische ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 8319