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Welche Anforderungen bestehen für den Umgang mit S-35 (Betastrahler) unterhalb der Freigrenze?

Für Tätigkeiten mit S-35 unterhalb der Freigrenze gilt:zu 1.: Müssen dafür spezielle Genehmigungen eingeholt werden?Für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze ist keine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erforderlich. Erst wenn Sie die Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für S-35 überschreiten ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6652