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Welche Freigrenze gilt beim Abtransport von radioaktiven Abfällen durch einen Entsorger?

einer uneingeschränkten Freigabe sind im Gegensatz zur spezifische Freigabe keine Festlegungen hinsichtlich der künftigen Nutzung erforderlich. Nach erfolgter Freigabe können die Materialen als nicht radioaktive Stoffe verwendet, verwertet oder an Dritte weitergeben werden. Somit hat der Entsorger mit Hinblick auf die Freigabe keinerlei Pflichten. ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 8319