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Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

, dass Lehrkräfte, die mit radioaktiven Stoffen umgehen, die erforderliche Fachkunde erwerben und als Teil ihrer Berufsqualifikation regelmäßig aktualisieren sollen. Ebenso wird empfohlen, Strahlenschutzbeauftragte auch dann zu bestellen, wenn genehmigungsfrei mit radioaktiven Stoffen an Schulen umgegangen wird. Diese Empfehlungen gelten für alle Schulen in NRW, außer den Berufskollegs (separate RiSU-BK-NRW). ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715