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Können gefundene ionisierende Brandmelder für den Physikunterricht genutzt werden? Falls nein, wie sind sie zu entsorgen?

-NRW (Schule in NRW Nr. 1031/1) zu beachten.In Schulen sollte nur mit bauartzugelassenen radioaktiven Strahlern umgegangen werden.Ferner wird darauf hingewiesen, dass Schüler, gemäß Ziffer 8.10.1 “Offene radioaktive Stoffe“ der v. g. RISU, nicht mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen dürfen, deren Aktivität über der Freigrenze nach der StrlSchV liegt. Mit Stoffen deren Aktivität über der Freigrenze ...

Stand: 10.04.2015

Dialog: 23580