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Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

bei Experimenten im Unterricht mit diesen radioaktiven Präparaten zum Strahlenschutzbeauftragen bestellt werden, ebenso ist die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nicht notwendig. Schülerinnen und Schüler dürfen bei diesen Experimenten mitwirken.  Hinweis: In Kap. I-8.6.3 der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW) wird aber empfohlen ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715