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Umfasst der genehmigungsfreie Umgang mit Strahlern (Kr-85) auch den Austausch des Strahlers im Rahmen von Wartungsarbeiten?

, dass lediglich die Verwendung und die Lagerung dieser Vorrichtungen genehmigungsfrei ist.Ausdrücklich ausgenommen ist unter Nr. 4 der Ein-, Ausbau und die Wartung dieser Vorrichtungen.Die Wartungsarbeiten und der Austausch dieser Vorrichtungen sind in der Regel nach § 12 StrlSchG genehmigungsbedürftig.Weiterführende Informationen und Auskünfte können Sie bei der für Sie zuständigen Aufsichts ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6751