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Fragen zum Betrieb eines Ionengenerators, der als fest eingebaute und umschlossene, nicht zugängliche Strahlenquelle Ni 63 enthält

bei der zuständigen Behörde zu beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Dezernate 55 (Strahlenschutz) der Bezirksregierungen für diese Genehmigungsverfahren zuständig.Die entsprechenden Genehmigungsvoraussetzungen findet man in § 13 Abs. 1 StrlSchG. Unter Nummer 3 ist dort auch die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten aufgeführt, welche für den o. g. Umgang notwendig ist. Die erforderliche Fachkunde ...

Stand: 30.10.2019

Dialog: 42881