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Wenn der Strahlenschutzverantwortliche einer Praxis selbst die Qualifikation hat, die für einen Strahlenschutzbeauftragten erforderlich ist, immer anwesend ist, wenn die Röntgenanlage betrieben wird, muss er dennoch noch einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen?

, wenn er die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz aufweist und unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes/Zahnarztes steht (§ 145 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung - StrlSchV). Hier wird kein Strahlenschutzbeauftragter gefordert. ...

Stand: 08.07.2022

Dialog: 43678