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Muss zu jeder Zeit der Nutzung einer Röntgenanlage im medizinischen Bereich ein Strahlenschutzbeauftragter vor Ort anwesend sein?

nicht. Die Frage der zeitlichen und räumlichen Anwesenheit bzw. der Verfügbarkeit vor Ort des Strahlenschutzbeauftragten wird im Regelfall durch die zuständige Genehmigungsbehörde festgelegt und ergibt sich anhand des Gefahrenpotentials der verwendeten Röntgenanlage und der vorgesehenen Anwendung.Sofern in den gesetzlichen Vorschriften oder dem Regelwerk keine konkreten Vorgaben existieren gilt ...

Stand: 19.11.2024

Dialog: 42938