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Was sind die Beurteilungskriterien zur Einstufung einer Maßnahme bzw. eines Umbaus einer Röntgenanlage als „wesentliche Änderung“?

zu den wesentlichen Änderungen. Wenn es sich nämlich z.B. um ein sogenanntes Vollschutzgerät handelt, bei dem -durch eine Bauartprüfung nachgewiesen- die Ortsdosisleistung außerhalb des Schutzgehäuses auf besonders niedrige Werte begrenzt ist, spielt es keine Rolle mehr, wo dieses Gerät seinen Platz hat, der Ortswechsel kann den Strahlenschutz nicht beeinflussen.Während es bei technisch genutzten ...

Stand: 06.06.2020

Dialog: 10156