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Wenn der Strahlenschutzverantwortliche einer Praxis selbst die Qualifikation hat, die für einen Strahlenschutzbeauftragten erforderlich ist, immer anwesend ist, wenn die Röntgenanlage betrieben wird, muss er dennoch noch einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen?

Der Strahlenschutzverantwortliche hat für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung eine Genehmigung oder Anzeigebestätigung zu erwirken. Hierzu ist u. a. der Nachweis zu führen, dass für die sichere Ausführung der Tätigkeit, die notwendige Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten bestellt ist und die erforderlichen Befugnisse eingeräumt wurden. Aber, die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten ...

Stand: 08.07.2022

Dialog: 43678