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Bei welchen Mitarbeitern mit Exposition gegenüber Röntgenstrahlen ist eine Untersuchung der Augenlinse zwingend erforderlich?

festgelegt, dass der Strahlenschutzverantwortliche für beruflich exponierte Personen die Kategorie der beruflichen Exposition festlegen muss. Dazu sind die Personen den Kategorien A oder B zuzuordnen. Bezogen auf den Dosiswert für Augenlinsen ist in § 71 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV geregelt, dass Personen, die einer beruflichen Exposition ausgesetzt sind, die zu einer Organ-Äquivalentdosis von mehr als 15 mSv ...

Stand: 22.10.2020

Dialog: 43301