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Bei welchen Mitarbeitern mit Exposition gegenüber Röntgenstrahlen ist eine Untersuchung der Augenlinse zwingend erforderlich?

der Kategorie A entsprechend untersucht werden und er diese nur Aufgaben wahrnehmen lässt, wenn die vom ermächtigen Arzt ausgestellte Bescheinigung keine gesundheitlichen Bedenken beinhaltet, die einer Wahrnehmung der Tätigkeit entgegenstehen.Bezüglich der Augenlinsen ist in § 175 Abs. 2 Satz 3 StrlSchV zudem geregelt, dass ermächtigte Ärzte die Personen die an Arbeitsplätzen tätig sind, an denen ...

Stand: 22.10.2020

Dialog: 43301