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Gibt es beim Röntgen Grenzwerte für Beschäftigte, die in Wohnstätten Menschen mit Behinderungen beim Röntgen begleiten?

aus (beruflich, nicht freiwillig), somit ist für den Zutritt des Betreuungspersonal in die jeweiligen Strahlenschutzbereiche eine Ausnahmegenehmigung gem. § 55 Abs. 1 Satz 2 StrlSchV bei der zuständigen Aufsichtsbehörde notwendig. Mit dieser Ausnahmegenehmigung gelten dann auch die Grenzwerte für beruflich exponierte Personen gem. § 78 Abs. 1 und 2 StrlSchG.   ...

Stand: 04.10.2024

Dialog: 19887