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Gibt es beim Röntgen Grenzwerte für Beschäftigte, die in Wohnstätten Menschen mit Behinderungen beim Röntgen begleiten?

Dem Betreuungspersonal ist der Zutritt der Strahlenschutzbereiche nach § 55 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verboten, da sie keine begleitende Personen gem. § 2 Abs. 8 Nr. 3 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sind. Begleitende Personen i. S. des StrlSchG sind Personen, die diese Tätigkeit freiwillig durchführen. Das Betreuungspersonal führt diese Begleitungen während der Arbeit ...

Stand: 04.10.2024

Dialog: 19887