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Ist für eine Vorführung oder Probestellung eines Röntgengerätes in einer Arztpraxis ein komplettes Anmeldeverfahren notwendig?

Bei der Vorführung sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. Vorführung ohne Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen:Die Vorführung muss, entsprechend den Auflagen des Genehmigungsbescheides desjenigen, der das Gerät vorführen möchte (Anbieter), der zuständigen Behörde im Voraus angezeigt werden. Aus der Anzeige soll in der Regelder Vorführungszeitraum,ein Abdruck der Genehmigung,eine Kopie ...

Stand: 29.07.2019

Dialog: 2034