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Wie verhalten sich die Bauartzulassung nach der Röntgenverordnung, das Medizinproduktegesetz und das CE-Zeichen zueinander?

nach dem MPG erfüllt und liegen der zuständigen Behörde alle nach § 4 der RöV geforderten Unterlagen vor, darf die Röntgeneinrichtung nach weiteren 14 Tagen in Betrieb genommen werden.Ausgenommen von diesem sogenannten Anzeigeverfahren sind Röntgeneinrichtungen, die im Rahmen der Teleradiologie oder zur Behandlung von Menschen eingesetzt werden sollen. In diesen Fällen ist, wie bereits von Ihnen angegeben ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 5015