Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Was ist bei der Inbetriebnahme von Schulröntgeneinrichtungen zu beachten?

sind in Zeitabständen von längstens fünf Jahren durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen und eine Durchschrift des Prüfberichts ist der örtlich zuständigen Behörde zu übersenden.Genehmigungs- und Anzeigeformulare sowie weitere Hinweise zum Verfahren sind bei der jeweiligen zuständigen Behörde erhältlich. Für Verfahren in NRW sind Formulare unter  @nton (Anträge-Online) erhältlich.Link ...

Stand: 03.03.2016

Dialog: 723