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Welche baulichen Auflagen sind zu erfüllen, um portable Röntgengeräte einsetzen zu dürfen?

ist nicht möglich, da es sich bei dem mobilen Betrieb um eine Einzelfallentscheidung anhand der Umgebungsbedingungen handelt. Es empfiehlt es sich daher frühzeitig mit der zuständigen Behörde in Kontakt zu treten.Je nach Einsatz kommen folgende Verwaltungsverfahren in Frage:bei ortsveränderlicher Anwendung in den Praxisräumen:Bei erfolgter Angabe, dass der Sachverständige alle Räume der Praxis geprüft hat ...

Stand: 13.08.2019

Dialog: 4797