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Werden die Belastungszeiten und -dosen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen an Tieren behördlicherseits kontrolliert?

 Es gibt keine Grenzwerte für die Strahlenexposition von Tieren. Allein der im Strahlenschutz fachkundige Tierarzt entscheidet, ob und in welcher Form ionisierende Strahlung zum Nutzen des Tieres eingesetzt werden muss. Aufzeichnungen sind nicht erforderlich und somit auch keine Kontrolle seitens der Behörde. Wird jedoch vom Sachverständigen eine Einschaltzeitbegrenzung für die Röntgeneinrichtung ...

Stand: 07.06.2016

Dialog: 3930