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Welche baulichen Auflagen sind zu erfüllen, um portable Röntgengeräte einsetzen zu dürfen?

- oder Wohnräume) und der geplanten Anzahl der Röntgenaufnahmen ab.Die Auslösevorrichtung für das Tubusgerät muss jedoch in jedem Fall einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zum Röntgenstrahler ermöglichen (vgl. DIN 6815); sofern die Person, die die Strahlung auslöst, sich im Selben Raum aufhält, wird eine Personendosimetrie erforderlich sein.Eine allgemeine Antwort zu den spezifischen Nebenbedingungen ...

Stand: 13.08.2019

Dialog: 4797